Die Reform der Handänderungssteuer ist seit 01.01.2015 in Kraft.

23. April 2018

Handänderungen bis CHF 800’000.– sind seitdem grundsätzlich steuerbefreit. Bedingung ist, dass eine Liegenschaft nach dem Kauf mindestens 2 Jahre selber bewohnt wird. Die Steuer ist während dieser Zeit lediglich aufgeschoben.

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